Was kostet eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung?

Die Anmeldegebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sind relativ gering. Kosten entstehen im Wesentlichen für die Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen, also für die Beschreibung der Erfindung, die Erstellung der Zeichnung und nicht zuletzt für die Abfassung der Ansprüche. Es empfiehlt sich, hierfür auf jeden Fall einen Patentanwalt zu beauftragen. Aufgrund seiner Erfahrung ist er in der Lage, vor allem die Ansprüche so abzufassen, dass der Schutzanspruch möglichst breit ist und gleichzeitig eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, ein rechtsbeständiges Patent bzw. Gebrauchsmuster zu erhalten. Die Kosten hierfür richten sich natürlich nach dem Umfang der Anmeldung und der Art der Technik. Für die Ausarbeitung einer "normalen" Anmeldung ist mit Kosten von ca. € 2.500 zu rechnen.

Hinzu kommen Grundgebühren des Patentanwaltes für die Übernahme der Vertretung, das Stellen von Anträgen und die Benennung der Erfinder.

Für das folgende Recherche- und Prüfungsverfahren fallen weitere Kosten an, die im Allgemeinen nach Zeitaufwand berechnet werden.

Nicht zu vergessen sind die ab dem 3. Jahr jährlich fälligen Aufrechterhaltungsgebühren für Patente und Patentanmeldungen. Für ein Gebrauchsmuster sind nach 3, 6 und 8 Jahren Aufrechterhaltungsgebühren zu zahlen.

Zuletzt aktualisiert am 21.03.2020 von Norbert Hebing.

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