Was muss ich tun, um ein Patent oder Gebrauchsmuster zu erhalten?

Um in Deutschland ein Patent oder ein Gebrauchsmuster für eine Erfindung zu erhalten, muss sie beim Deutschen Patent- und Markenamt in München angemeldet werden.

In der Anmeldung muss die Erfindung beschrieben und in so genannten Ansprüchen definiert werden. Die Ansprüche geben an, was unter Schutz gestellt sein soll. An Hand der Ansprüche, die im Prüfungsverfahren ggf. auf Basis der Beschreibung noch angepasst werden können, prüft das Patentamt, ob die Kriterien für eine Patentierung erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, wird ein Patent erteilt, anderenfalls wird die Anmeldung zurückgewiesen.

Bei einer Gebrauchsmusteranmeldung wird zunächst nicht geprüft, ob die angemeldete Erfindung neu ist und auf einem erfinderischen Schritt beruht. Eine derartige Prüfung erfolgt erst dann, wenn Dritte einen Löschungsantrag stellen.

Für die Ausarbeitung und Einreichung einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung muss kein Patentanwalt eingeschaltet werden. Dies ist allerdings dringend zu empfehlen, da schlecht abgefasste Ansprüche, den Schutzbereich des Patents zu sehr einengen, was später in der Regel auch nicht mehr repariert werden kann.

Zuletzt aktualisiert am 12.08.2019 von Norbert Hebing.

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