Was bedeutet Neuheit einer Erfindung?

Damit ein Patent für eine Erfindung erteilt werden kann, muss sie neu sein. Um dieses Kriterium zu erfüllen, darf sie zum Zeitpunkt ihre ertsmaligen Anmeldung nicht zum Stand der Technik gehören vor ihrer erstmaligen Anmeldung bei einem Patentamt nicht schon zum Stand der Technik gehören. Hierzu gehörte alles, was in schriftlicher oder in mündlicher Form oder durch Benutzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Da alle Patentanmeldung ca. 18 Monate nach ihre Anmeldung veröffentlich (oder auch schon früher) werden, lässt sich der Stand der Technik durch eine Recherche in diesen Veröffentlichungen ermitteln.

Zum Stand der Technik gehören auch Veröffentlichungen, die auf den Erfinder zurückgehen. Daher gilt: Bevor man jemanden, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist, seine Erfindung erläutert, sollte man sie bei einem Patentamt angemeldet haben.

Aber nicht jede Erfindung, die neu ist, ist damit auch schon patenwürdig, da anderenfalls jede kleine Abwandlung einer schon bekannten Erfindung zu einem neuen Patent führen würde. Daher tritt als weiteres Erteilungskriterium hinzu, dass die Erfindung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen muss, d. h. sie darf einem Fachmann nicht durch den Stand der Technik nahe gelegt worden sein.

Die Erfindung muss weiterhin gewerblich anwendbar sein. Dieses Kriterium ist in der Regel erfüllt und daher unproblematisch.

Zuletzt aktualisiert am 21.03.2020 von Norbert Hebing.

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