Was kann als Marke geschützt werden?

Marken begegnen uns vor allem als Wörter und Abbildungen (z. B. das Wort 'Coca-Cola' oder die Abbildung 'Mercedesstern'). Aber nicht nur Wörter und Abbildungen können als Marken geschützt werden, sondern alle Zeichen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das Markengesetz nennt u. a. Hörzeichen und die Form von Waren und ihrer Verpackungen, sowie Farben und Farbzusammenstellungen.

Damit ein Zeichen als Marke geschützt werden kann, muss es Unterscheidungskraft besitzen. Ein Verbraucher muss das Zeichen nämlich als Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung und nicht als die Beschreibung ihrer Eigenschaft wahrnehmen. Daher sind jedenfalls alle Wörter und Abbildungen, die fantasievoll gebildet sind, grundsätzlich dem Markenschutz zugänglich.

Darüber hinaus darf eine Marke nicht mit Marken eines anderen Unternehmens auf demselben oder ähnlichen Waren- oder Dienstleistungsgebiet verwechselbar sein. Gäbe es verwechselbare Marken, könnte nämlich gerade das passieren, was durch Marken verhindert werden soll: Kunden kaufen, weil sie sich an Marken orientieren, ein Produkt, das nicht von dem Unternehmen stammt, dessen Waren sie z. B. wegen ihrer Qualität bevorzugen.

Unterscheidungskraft und das Fehlen einer Verwechslungsgefahr sind also die Hauptkriterien, damit ein Zeichen als Marke wirken kann.

Zuletzt aktualisiert am 21.03.2020 von Norbert Hebing.

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