Wie kann ich ein Design in Europa und im Ausland schützen?

Die Europäische Union gewährt einen einheitlichen Designschutz für alle Staaten der Europäischen Union. Das zu schützende Design ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zum eingetragenen Geschmacksmuster anzumelden. Interessanterweise verwendet die deutsche Fassung der entsprechenden Verordnung der EU die alte Bezeichnung 'Geschmacksmuster' für ein Design, während das deutsche DesignG von 2014 von 'Geschmacksmuster' zu 'Design' gewechselt ist.

Eine zentrale Internationale Design-Anmeldung ist bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nach dem Haager Musterabkommen mit Wirkung für zahlreiche Staaten möglich: Dazu gehören u. a. Deutschland, die USA und Japan, aber nicht China. Auf diesem Weg kann auch ein Geschmacksmuster für die EU angemeldet werden.

Zuletzt aktualisiert am 21.03.2020 von Norbert Hebing.

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