Kosten

Patentanwälte unterliegen nicht – wie Rechtsanwälte und Steuerberater – einem Vergütungsgesetz oder einer Gebührenverordnung. Sie können daher ihr Honorar frei mit ihren Mandanten vereinbaren.

Viele Patentanwälte besitzen ein eigenes Honorarverzeichnis, in dem Pauschalgebühren (Übernahme einer Vertretung, Stellung von Anträgen, Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren usw.) und Zeithonorare (Recherchen, Ausarbeitung von Anmeldungen, Beantwortung von Prüfungsbescheiden usw.) aufgelistet sind.

Es ist daher praktisch unmöglich im Vorhinein zu bestimmen, welche Kosten für die Erlangung eines Patentes, Gebrauchsmusters oder einer Marke anfallen werden. Im Folgenden werden zur Orientierung die typischerweise für eine Anmeldung anfallenden Kosten angegeben. Bei komplizierten Sachverhalten können diese aber auch höher liegen. Die Aufstellung beinhaltet nur die Kosten für die erstmalige Anmeldung beim DPMA. Sie beinhaltet nicht die Kosten für die sich anschließenden Prüfungsverfahren oder für Folgeanmeldungen im Ausland. Die Honorare sind Nettobeträge. Die MwSt. von 19 % ist noch hinzuzurechnen.


Patentanmeldung

Netto-Honorar
(EUR)

Amtsgebühren
(EUR)

Besprechung der Erfindung und Durchführung einer Vorabrecherche

420

---

Ausarbeitung einer Patentanmeldung (max. 10 Ansprüche, Beschreibung, Zeichnung und Zusammenfassung)

2.500

40

Übernahme der Vertretung und Einreichen der Unterlagen beim DPMA

440

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Benennung eines Erfinder

70

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Beantragung einer Amtsrecherche
(optional, aber empfohlen)

70

300


Gebrauchsmusteranmeldung

Honorar
(EUR)

Amtsgebühren
(EUR)

Besprechung der Erfindung und Durchführung einer Vorabrecherche

420

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Ausarbeitung einer Gebrauchsmusteranmeldung (Ansprüche, Beschreibung, Zeichnung)

2.200

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Übernahme der Vertretung und Einreichen der Unterlagen beim DPMA

380€

30

Beantragung einer Amtsrecherche
(optional)

70

250


Markenanmeldung

Honorar
(EUR)

Amtsgebühren
(EUR)

Bewertung der vorgeschlagenen Marke und Durchführung einer Recherche nach entgegenstehenden Voreintragungen

250

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Ausarbeitung eines Waren- und/oder Dienstleistungsverzeichnis in einer Klasse

Übernahme der Vertretung und Einreichen der Unterlagen beim DPMA

380

290


Design

Honorar
(EUR)

Amtsgebühren
(EUR)

Bildbearbeitungsgebühr je Darstellung

5

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Übernahme der Vertretung und Einreichen eines Designs beim DPMA

355

60

Jedes weitere gleichzeitig eingereichte Design bis zum 5. Design (danach weitere Reduktion)

50

6
(ab dem 10. Design)