Kosten
Patentanwälte unterliegen nicht – wie Rechtsanwälte und Steuerberater – einem Vergütungsgesetz oder einer Gebührenverordnung. Sie können daher ihr Honorar frei mit ihren Mandanten vereinbaren.
Viele Patentanwälte besitzen ein eigenes Honorarverzeichnis, in dem Pauschalgebühren (Übernahme einer Vertretung, Stellung von Anträgen, Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren usw.) und Zeithonorare (Recherchen, Ausarbeitung von Anmeldungen, Beantwortung von Prüfungsbescheiden usw.) aufgelistet sind.
Es ist daher praktisch unmöglich im Vorhinein zu bestimmen, welche Kosten für die Erlangung eines Patentes, Gebrauchsmusters oder einer Marke anfallen werden. Im Folgenden werden zur Orientierung die typischerweise für eine Anmeldung anfallenden Kosten angegeben. Bei komplizierten Sachverhalten können diese aber auch höher liegen. Die Aufstellung beinhaltet nur die Kosten für die erstmalige Anmeldung beim DPMA. Sie beinhaltet nicht die Kosten für die sich anschließenden Prüfungsverfahren oder für Folgeanmeldungen im Ausland. Die Honorare sind Nettobeträge. Die MwSt. von 19 % ist noch hinzuzurechnen.
Patentanmeldung |
Netto-Honorar |
Amtsgebühren |
Besprechung der Erfindung und Durchführung einer Vorabrecherche |
420 |
--- |
Ausarbeitung einer Patentanmeldung (max. 10 Ansprüche, Beschreibung, Zeichnung und Zusammenfassung) |
2.500 |
40 |
Übernahme der Vertretung und Einreichen der Unterlagen beim DPMA |
440 |
--- |
Benennung eines Erfinder |
70 |
--- |
Beantragung einer Amtsrecherche |
70 |
300 |
Gebrauchsmusteranmeldung |
Honorar |
Amtsgebühren |
Besprechung der Erfindung und Durchführung einer Vorabrecherche |
420 |
--- |
Ausarbeitung einer Gebrauchsmusteranmeldung (Ansprüche, Beschreibung, Zeichnung) |
2.200 |
--- |
Übernahme der Vertretung und Einreichen der Unterlagen beim DPMA |
380€ |
30 |
Beantragung einer Amtsrecherche |
70 |
250 |
Markenanmeldung |
Honorar |
Amtsgebühren |
Bewertung der vorgeschlagenen Marke und Durchführung einer Recherche nach entgegenstehenden Voreintragungen |
250 |
--- |
Ausarbeitung eines Waren- und/oder Dienstleistungsverzeichnis in einer Klasse Übernahme der Vertretung und Einreichen der Unterlagen beim DPMA |
380 |
290 |
Design |
Honorar |
Amtsgebühren |
Bildbearbeitungsgebühr je Darstellung |
5 |
--- |
Übernahme der Vertretung und Einreichen eines Designs beim DPMA |
355 |
60 |
Jedes weitere gleichzeitig eingereichte Design bis zum 5. Design (danach weitere Reduktion) |
50 |
6 |