Das kann ich für Sie tun: Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um den gewerblichen Rechtsschutz (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs und Sortenschutz).
Patente und Gebrauchsmuster:
Sie haben eine Erfindung gemacht. Wir helfen Ihnen, ein Patent oder Gebrauchsmuster zu erlangen und durchzusetzen.
Beratung: Nachdem Sie uns Ihre Erfindung erläutert haben, recherchieren wir zunächst den Stand der Technik. Danach besprechen wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise auf Basis des Rechercheergebnisses.
Anmeldung: Wenn Sie sich für eine Schutzrechtsanmeldung entscheiden, arbeiten wir eine Patent- oder eine Gebrauchsmusteranmeldung aus, reichen sie beim Deutschen Patent- und Markenamt ein und führen das Prüfungs- und Erteilungsverfahren durch.
Ausland: Unsere Tätigkeit beschränkt sich aber nicht nur auf Deutschland. Ihre Erfindungen können wir auch beim Europäischen Patentamt oder beinahe weltweit mit Hilfe des PCT-Verfahrens anmelden. Kooperierende Patentanwälte in den einzelnen Ländern unterstützen uns, die dortigen nationalen Verfahren durchzuführen.
Durchsetzung: Sollten Ihre Schutzrechte verletzt werden, bereiten wir Abmahnungen und ggf. zusammen mit darauf spezialisierten Anwälten Verletzungsklagen vor.
Verteidigung: Patente können durch Einsprüche oder Nichtigkeitsklagen und Gebrauchsmuster durch Löschungsanträge angegriffen werden. Wir werden Sie in diesen Verfahren vertreten, sei es, dass Ihre Schutzrechte betroffen sind oder dass Sie Schutzrechte Ihrer Mitbewerber verhindern möchten.
Monitoring: Sie möchten über die Schutzrechtsaktivitäten Ihrer Mitbewerber informiert sein? Wir haben die passenden Tools für Sie.
Marken:
Sie haben sich eine Marke für Ihre Produkte oder Dienstleistungen ausgedacht? Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu erlangen und durchsetzen.
Beratung: Sie teilen uns ein Wort, ein Logo oder ein sonstiges Zeichen mit, das Sie als Marke schützen möchten. Wir prüfen, ob Ihr Vorschlag sich als Marke eignet und keine entgegenstehenden Marken eingetragen sind.
Anmeldung: Wenn die Prüfung positiv ausfällt, melden wir für Sie die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt an und führen das Eintragungsverfahren und ein sich möglicherweise anschließendes Widerspruchsverfahren durch.
Verletzung: Wird die geschützte Marke von anderen benutzt, bereiten wir Abmahnungen und ggf. zusammen mit darauf spezialisierten Anwälten Verletzungsklagen vor.
Europa/Ausland: Wir können Ihre Marke für die EU als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante und mit Hilfe des Madrider Markenabkommens bei der WIPO in Genf in über 100 Ländern der Welt anmelden. In Ländern, die nicht dem Abkommen angehören, stehen uns kooperierende Patentanwälte zur Verfügung.
Überwachung/Widerspruch: Im Markenrecht ist es besonders wichtig, laufend die Markenanmeldungen anderer Unternehmen zu überwachen. Die meisten für die Eintragung von Marken zuständigen Ämter tragen die bei ihnen angemeldeten Marken ein, ohne zuvor zu prüfen, ob schon verwechselbare Markeneintragungen bestehen. Inhaber älterer Marken, mit denen die neue Marke kollidieren würde, müssen vielmehr einen fristgebundenen Widerspruch gegen die Eintragung der neuen Marke einlegen, damit das Amt in einem nächsten Schritt prüfen kann, ob Verwechslungsgefahr gegeben ist. Wird dies verneint, wird die Eintragung bestätigt, anderenfalls wird sie gelöscht.
Um die Eintragung kollidierender Marken von vornherein zu verhindern, sollten Markeninhaber die Eintragung neuer Marken überwachen und ggf. einen Widerspruch einlegen. Wir führen für Sie solche Überwachungen durch und legen – falls erforderlich – einen Widerspruch ein.
Design:
Beratung: Wir besprechen mit Ihnen Ihre Designvorschläge. Eine Designrecherche ist dazu nur in Ausnahmefällen notwendig.
Anmeldung: Wir melden Ihr Design unter Berücksichtigung aller Formvorschriften beim Deutschen Patent- und Markenamt an.
Verletzung: Werden Ihre Designrechte verletzt, bereiten wir Abmahnungen und ggf. zusammen mit darauf spezialisierten Anwälten Verletzungsklagen vor.
Europa/Ausland: Designs können beim EUIPO mit Wirkung für die Europäische Union angemeldet werden. Für Anmeldungen in über 70 Mitgliedsländern des Haager Musterabkommens kann das darin geregelte Hinterlegungsverfahren bei der WIPO genutzt werden. In Ländern, die nicht dem Abkommen angehören, stehen uns kooperierende Patentanwälte zur Seite.
Rechtsberatung auf dem Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts:
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf Erfindungen, die von Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind.
Das Gesetz nennt einige zwingende Vorschriften, die von beiden Seiten beachtet werden müssen, um Rechtsverluste zu vermeiden. Da ich vor meiner Zeit als selbständiger Patentanwalt in Patentabteilungen von zwei großen Unternehmen gearbeitet habe, die das ArbEG routinemäßig anwenden, bin ich mit dessen Regeln sowohl aus Sicht des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers gut vertraut.
Bitte sprechen Sie mich an, wenn auch in Ihrem Unternehmen die Erfindungen Ihrer Arbeitnehmer rechtssicher unter Berücksichtigung des ArbEG verwaltet werden sollen.
Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber können in Streitfällen eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingerichtete Schiedsstelle anrufen. Bitte sprechen Sie mich auch hier an, wenn Sie Unterstützung brauchen.